Der Prozess gegen Geert Wilders scheint sich für den immer günstiger zu entwickeln. Die Staatsanwaltschaft forderte am Freitag einen Freispruch in Sachen „Gleichsetzung von Koran und Mein Kampf“. Die Ankläger Birgit van Roessel und Paul Velleman habe Wilders diesen Vergeich von der Schriftstellerin Oriana Fallaci zitiert, ihn sich aber nicht zu eigen gemacht.
Wäre es denn strafbar gewesen, wenn er die Bücher selbst miteinander verglichen hätte? Ist „Beleidigung“ von Büchern strafbar? Und wie sieht es mit der Wahrheit aus – trifft der Vergleich nicht vielleicht zu?
1. Ob es strafbar gewesen wäre, wenn er die Bücher selbst verglichen hätte? Das ist reine Spekulation, denn das Gericht kann ja nur über in der Anklage genannte Fakten entscheiden und nicht über Vermutungen, Unterstellungen etc.
2. Ist „Beleidigung“ von Büchern strafbar? Gegenfrage: kann ein Buch eine Rechtsperson sein? Ich glaube nicht.
3. Ob der Vergleich zwischen Mein Kampf und Koran zutrifft? In diesem Prozess geht es ja wohl darum, ob Geert Wilders das so gesagt hat und ob es bsw. eine Beleidigung für irgendjemand ist. Es wäre komisch, wenn ein Gericht zwei Bücher auf die Anklagebank setzt. Und Hitler und Mohammed scheinen schon ziemlich tot zu sein.
Und trotzdem marschieren die Anhänger dieser beiden Führer noch immer.
Nun, so viel wird in den Niederlanden nun auch nicht marschiert…