Im ersten Teil seines Plädoyers zur Verteidigung von Geert Wilders ging sein Anwalt Bram Moszkowicz vergleichsweise ruppig mit dem Gericht um. Sein Klient sei schon in der Anklage nicht als Verdächtiger sondern bereits als Täter dargestellt worden. Die Richter hätten hier ihre eigenen Gefühle walten lassen.
Moszkowicz argumentierte, dass Wilders ohnehin nicht für in seinem Film „Fitna“ gemachte Äusserungen bestraft werden können. Einerseits seien es Zitate von dritten Personen, andererseits sei der Film über Liveleaks veröffentlicht worden – und somit nicht in den Niederlanden.
Der Anwalt sagte, dass sein Mandant ein „Dissident“ sei – und zum ersten Mal in seinem Leben wolle er sich der Staatsanwaltschaft anschliessen, die einen Freispruch gefordert hatte.
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